Arbeitsunfälle
Das berufsgenossenschaftliche Heilverfahren koordiniert die Behandlung gesetzlich unfallversicherter Patienteninnen und Patienten im Falle von Arbeits- bzw. Wegeunfällen oder auch Berufserkrankungen.
Kontakt
Wie erfolgt die Behandlung bei einem Arbeitsunfall?
Jede gesetzlich unfallversicherte Patientin und jeder Patient, der oder die einen Unfall in Zusammenhang mit ihrer oder seiner versicherten Tätigkeit erleidet, muss einen speziell ausgebildeten Arzt, einen sogenannten Durchgangsarzt (D-Arzt), aufsuchen. Diese D-Ärzte übernehmen die Behandlung und koordinieren gemeinsam mit der Verwaltung der Berufsgenossenschaft (BG) und Unfallkasse (UK) den Genesungsprozess beziehungsweise das Heilverfahren.
Unsere Klinik verfügt über das stationäre D-Arztverfahren und ist berechtigt an der Behandlung von Patientinnen und Patienten mit einem Arbeits- oder Wegeunfall zu behandeln.