![Behandlung eines Patienten - Albertinen Krankenhaus - Abteilung Unfallchirurgie - Standort Hamburg Behandlung eines Patienten - Albertinen Krankenhaus - Abteilung Unfallchirurgie - Standort Hamburg](/assets/_processed_/8/a/csm_behandlung-patient-unfallchirurgie-klinik-orthopaedie-unfallchirurgie-albertinen-krankenhaus-hamburg_adb29de59d.jpg)
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Arbeitsunfälle
Das berufsgenossenschaftliche Heilverfahren koordiniert die Behandlung gesetzlich unfallversicherter Patientinnen und Patienten im Falle von Arbeits- bzw. Wegeunfällen oder auch Berufserkrankungen. Jede gesetzlich unfallversicherte Patientin und jeder Patient, der / die einen Unfall in Zusammenhang mit ihrer / seiner versicherten Tätigkeit erleidet, muss einen speziell ausgebildeten Arzt, einen sogenannten Durchgangsarzt (D-Arzt) aufsuchen. Diese D-Ärzte übernehmen die Behandlung und koordinieren gemeinsam mit der Verwaltung der Berufsgenossenschaft (BG) und Unfallkasse (UK) den Genesungsprozess (Heilverfahren).