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Arbeitsunfälle

Das berufsgenossenschaftliche Heilverfahren koordiniert die Behandlung gesetzlich unfallversicherter Patientinnen und Patienten im Falle von Arbeits- bzw. Wegeunfällen oder auch Berufserkrankungen. Jede gesetzlich unfallversicherte Patientin und jeder Patient, der / die einen Unfall in Zusammenhang mit ihrer / seiner versicherten Tätigkeit erleidet, muss einen speziell ausgebildeten Arzt, einen sogenannten Durchgangsarzt (D-Arzt) aufsuchen. Diese D-Ärzte übernehmen die Behandlung und koordinieren gemeinsam mit der Verwaltung der Berufsgenossenschaft (BG) und Unfallkasse (UK) den Genesungsprozess (Heilverfahren).