Begriffserklärung
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Ein künstlicher Darmausgang wird in der Fachsprache als Stoma bezeichnet. Die Mehrzahl von Stoma ist Stomata. Der Begriff Stoma leitet sich aus dem Griechischen her und bedeutet so viel wie Mündung, Mund oder Öffnung. Er bezeichnet nicht nur den künstlichen Darmausgang, sondern auch den künstlichen Urinausgang, z. B. nach Verlust der Harnblase. Beim künstlichen Darmausgang werden zwei Begriffe unterschieden. Zunächst das so genannte Ileostoma (vom lateinischen Begriff ile für Darm), was einen künstlichen Dünndarmausgang bezeichnet und dann das Kolostoma (vom lateinischen Begriff colon für Dickdarm) was einen künstliche Dickdarmausgang bezeichnet.
Sowohl Ileostomata als auch Kolostomata können doppelläufig oder endständig angelegt werden. Beim doppelläufigen Stoma wird eine Dünn- oder Dickdarmschlinge durch eine kleine Öffnung in der Bauchdecke nach außen verlagert. Am Scheitelpunkt wird dann die Schlinge eröffnet und mit der Haut vernäht. Das doppelläufige Stoma verfügt dann also über zwei Öffnungen, einen zuführenden und einen abführenden Schenkel. Über den zuführenden Schenkel wird der Stuhl in den Auffangbeutel (Stomabeutel) nach außen befördert. Der abführende Schenkel hat im Prinzip keine Funktion, er erleichtert nur aus operationstechnischen Aspekten die spätere Rückverlagerung des Stomas erheblich. Beim endständigen Stoma sind die Darmabschnitte hinter dem Stoma entweder entfernt oder im Körper blind verschlossen. Das endständige Stoma verfügt also nur über einen zuführenden Darmanteil.
In sehr seltenen Fällen kann es sogar notwendig sein, dass die obere Speiseröhre über ein Stoma am Hals ausgeleitet wird.