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Analrandkarzinome haben gegenüber den klassischen Analkanalkarzinomen eine bessere Prognose. Hier können kleine Tumoren bis zu 2 cm Größe (T1) in der Regel mit einem entsprechenden Sicherheitsabstand, das heißt mit einem ausreichenden Rand von gesundem Gewebe, herausgeschnitten werden. Größere Schäden treten hierbei nur selten auf. Der Schließmuskel bleibt intakt. Die verbliebene Wunde wird offen belassen und verheilt innerhalb von vier bis zwölf Wochen. Die Wunde muss in dieser Zeit gepflegt werden. Es genügt normalerweise mehrfach tägliches Abduschen und Abdecken der Wunde mit Verbandsmaterial. Es schließen sich nach dem Eingriff engmaschige Nachkontrollen an. In den ersten 24 Monaten sollten vierteljährlich proktologische Kontrollen erfolgen. Zudem werden zum Teil Proben entnommen. Die Intervalle der Nachuntersuchungen werden in der darauf folgenden Zeit zunehmend verlängert. Begleitend erfolgen Kontrollen der Lymphknoten, der Leistenregion und eine bildgebende Kontrolle der Leber. Primär chirurgisch behandelte Analrandkarzinome haben mit über 90 Prozent Langzeitheilung eine exzellente Prognose.

Wenn der Tumor die Größe von 2 cm überschritten hat oder wenn Lymphknoten in der Leiste oder im Becken befallen sind, würde in der Regel die Operation so umfangreich sein müssen, dass gravierende Schäden oder Einschränkungen bleiben würden – meist wäre ein bleibender künstlicher Darmausgang erforderlich. Hier ist es erfreulich, dass eine Vielzahl von Forschungen bewiesen hat, dass die langzeitigen Behandlungsergebnisse einer kombinierten Strahlen- und Chemotherapienicht schlechter als die der Operation sind, was die Heilungsrate angeht. Was die Zahl der Patienten angeht, die langzeitig ohne einen künstlichen Darmausgang auskommen, ist die Strahlenchemotherapie klar überlegen. Daher gilt sie inzwischen als Standardbehandlung. Ob vor der kombinierten Therapie vorübergehend ein künstlicher Darmausgang (Stoma) angelegt werden muss, hängt von der Größe und Lage des Tumors, von eventuellen Infektionen und Abszessen und weiteren Faktoren ab. Ein Stoma ist immerhin nicht grundsätzlich erforderlich und wenn im Einzelfall doch, kann es nach Abschluss der Therapie wieder zurückverlegt werden.

Die entscheidenden Effekte der kombinierten Therapie werden durch die Bestrahlung erreicht. Um die Verträglichkeit zu verbessern, stückelt man die Strahlen-Gesamtdosis in relativ viele, aber dafür kleine Teile auf. Das führt zwar zu mehr Einzelterminen, funktioniert aber insgesamt besser. Mit knapp sechs Wochen arbeitstäglicher Bestrahlung ist zu rechnen. Die Behandlung ist meistens ambulant möglich. In der ersten Woche wird die Bestrahlung ergänzt durch eine verstärkend wirkende intravenöse Chemotherapie, also Medikamente, die in das Venensystem gegeben werden. Die beste Verträglichkeit eines der beiden Kombinationspartner der Chemotherapie (des Medikaments 5-FU) erreichen wir dadurch, dass wir es über rund 96 Stunden kontinuierlich mittels einer kleinen ambulant gut handhabbaren sogenannten Elastomerpumpe geben; hierfür wird als Zugangssystem in das System der herznahen großen Venen ein so genannter zentralvenöser Portkatheter benötigt. Das zweite der Medikamente (Mitomycin C) wird als Spritze gegeben. Die Therapie wird zum Ende der Bestrahlung, ab dem 29. Tag, also in der fünften Woche, einmal wiederholt.

Die Nachkontrolle entspricht der der operativen Therapie. Interessant ist eine Erkenntnis der letzten Jahre: Erst ein halbes Jahr nach Abschluss der kombinierten Therapie kann man sicher genug sagen, ob der Tumor vollständig vernichtet wurde. Prüft man das zu früh, könnte man fälschlicherweise vermuten, dass Reste bestehen bleiben, die aber in Wirklichkeit verzögert abgebaut werden. Dennoch sind die Nachkontrollen in den ersten 24 Monaten vierteljährlich; es sollen proktologische Untersuchungen, teils unter Einschluss von Endosonographie und Probeentnahmen erfolgen und Kontrollen der Lymphknoten in der Leistenregion und eine (meist sonographische) Kontrolle der Leber. Die Abstände zwischen den Nachuntersuchungen werden in der darauf folgenden Zeit länger.

Wenn die Chemotherapie oder eine erste begrenzte chirurgische Therapie zu keiner Heilung führt oder das Analkarzinom an gleicher Stelle wieder auftritt (Lokalrezidiv), kommt als letztes Mittel nur die chirurgische Entfernung des Afters und des Enddarmes unter Anlage eines dann dauerhaften künstlichen Darmausganges in Frage. Dieser Schritt ist heute allerdings nur noch selten erforderlich.

Für weitergehende Fragen oder auch die Einholung einer Zweitmeinung stehen wir Ihnen gerne in unserer speziellen Sprechstunde zur Verfügung.