Diagnose
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Normalerweise erfolgt zunächst eine Urin- und Blutuntersuchung. Tumormarker wie bei Prostata- oder Dickdarmkrebs gibt es z. Zt. noch nicht. Meist schließt sich in der Erstuntersuchung eine Ultraschalluntersuchung der Blase und der Nieren an.
Da das Urothelkarzinom in mehr als 90 % der Fälle in der Harnblase vorkommt und manchmal auch ein gleichzeitiger Befall von Blase und oberem Harntrakt vorkommt, wird stets eine Blasenspiegelung (sog. Zystoskopie) durchgeführt.
Findet sich kein auffälliger Befund in der Harnblase schließt sich die Abklärung des oberen Harntraktes an. Der nächste Schritt ist dann die sogenannte „retrograde Pyelographie“. Hierbei wird im Rahmen einer Blasenspiegelung ein feiner Katheterschlauch in den Harnleiter eingeführt und dann eine „innere Kontrastmitteldarstellung“ des Harnleiters und des Nierenbeckens angefertigt. Der Urologe erkennt den Tumor durch typische die „Kontrastmittelaussparung“. Gleichzeitig ist es möglich, auf diesem Wege eine sogenannte Spülzytologie zu entnehmen. Hierbei kann in einigen Fällen bereits das Vorliegen von Krebszellen in der Spülflüssigkeit nachgewiesen werden und so die Diagnose gestellt werden.
Der Entwicklung modernster Endoskopietechniken ist es zu verdanken, dass seit einigen Jahren auch eine Spiegelung des oberen Harntraktes möglich ist. So ist mit einer Harnleiter- und Nierenbeckenspiegel (sog. „URS“) heute eine direkte Tumorbetrachtung mit Probeentnahme zur Gewebeuntersuchung möglich.
Zudem können neben der „klassischen“ kontrastmittelunterstützten konventionellen Röntgenaufnahme = IVP (i. v. Pyelogramm, Urogramm) auch die inzwischen zum Standard gewordene Computertomographie (CT) eingesetzt werden. Die MRT (Magnetresonanztomographie, Kernspintomographie) ist ebenfalls zur Abklärung des oberen Harntraktes geeignet.
Mittels CT oder MRT kann gleichzeitig auch eine Aussage über eine mögliche Streuung (Metastasierung) gemacht werden (sog. Staging oder Umfelddiagnostik).