Vorsorge / Impfung
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Einmal im Jahr kann jede Frau ab 20 Jahren in Deutschland eine freiwillige, kostenlose Krebsvorsorge- beziehungsweise Früherkennungsuntersuchung beim Frauenarzt wahrnehmen. Durch die Teilnahme an diesem Vorsorgeprogramm senken Sie aktiv Ihr Risiko, an Gebärmutterhalskrebs zu erkranken!
Die wichtigste Untersuchung ist dabei ein einfacher Zellabstrich von Gebärmutterhals und Muttermund. Dieses Verfahren wurde in den 1920-er Jahren von dem griechischen Arzt und Pathologen Georgios Nikolaou Papanikolaou an der Cornell Universität in New York entwickelt und ist bis heute als „Pap-Test“ bekannt. Mit seiner Hilfe lassen sich Zellveränderungen am Gebärmutterhals aufspüren, um Krebsvorstufen zu erkennen und frühzeitig zu behandeln, bevor ein Gebärmutterhalskrebs entsteht. Unter dem Mikroskop erkennt der Arzt, ob die Schleimhautzellen im Abstrich gesund aussehen oder ob auffällige Zellen dabei sind.
Das Ergebnis wird einer von mehreren Kategorien zugeordnet:
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Pap 0 (oder Pap II w, Pap II k) heißt, dass der Abstrich - meist aus technischen Gründen - nicht beurteilbar ist und wiederholt werden sollte.
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Pap I steht für normale gesunde Zellen, es ist also alles in Ordnung.
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Bei Pap II zeigen sich Zellveränderungen, zum Beispiel durch Entzündungen, die aber nicht auf eine Krebsvorstufe oder gar auf Krebs hinweisen. Durch den Menstruationszyklus, Geschlechtsverkehr, Geburten, Infektionen und Entzündungen ist der Muttermund von Natur aus einer starken Belastung ausgesetzt und anfällig für Reizungen. Viel öfter als die meisten Frauen vermuten, kommt es deshalb vor, dass die Zellprobe tatsächlich einmal nicht in Ordnung ist.
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Bei Pap III ist der Abstrich nicht eindeutig zu beurteilen, weil zwar keine Krebszellen gefunden wurden, aber auffällige Zellveränderungen, die mikroskopisch nicht eindeutig zu bestimmen sind und eine weitere Diagnostik erfordern.
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Bei einem Befund Pap III D zeigen sich Zellveränderungen (Dysplasien) möglicher Krebsvorstufen und es besteht ein geringes Risiko, Krebszellen zu entwickeln – es liegt aber (noch) kein Krebs vor. Eine Therapie ist noch nicht erforderlich, aber eine regelmäßige Kontrolle. Weitere Informationen zur Dysplasiesprechstunde finden Sie hier.
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Pap IV a steht für starke Zellveränderungen oder auch eine örtlich begrenzte Krebsvorstufe. Bei diesem Befund wird der Abstrich vom Muttermund zunächst wiederholt. Bestätigt sich das Ergebnis, muss eine größere Gewebeprobe mit Hilfe einer Scheidenspiegelung (Kolposkopie) und/oder einer Ausschabung des Gebärmutterhalskanals (Kürettage) entnommen und untersucht werden.
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Bei den Befunden Pap IV b und Pap IV c sind Krebsvorstufen gefunden worden, auch sie erfordern die Untersuchung einer größeren Gewebeprobe.
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Bei Pap V sind bösartige Zellen nachgewiesen worden und die Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch, dass der Tumor bereits über die Schleimhaut des Gebärmutterhalses hinaus gewachsen ist.
In den Gruppen Pap II bis Pap V wird ab 2015 zusätzlich noch nach den betroffenen Zelltypen unterschieden. Dabei bedeutet ein angehängtes „-p“, dass es sich um Zellen des Plattenepithels handelt, „-g“ steht für Drüsengewebe, „-e“ für Zellen der Gebärmutterschleimhaut und „-x“ für Zellen unklaren Ursprungs.
Ein auffälliges Ergebnis des Pap-Abstrichs ist keine Krebsdiagnose! Es liefert aber wertvolle Hinweise auf Gewebeveränderungen, die bei den „höheren“ Befunden durch weitere Untersuchungen abgeklärt werden müssen. Seit 2020 ist weiterer Bestandteil der Vorsorgeuntersuchungen die HPV-Typisierung die einen zusätzlichen Hinweis auf mögliche Gewebeveränderungen bieten kann.
Die von der Ständigen Impfkommission empfohlene HPV-Impfung schützt vor den Typen der humanen Papillomviren, die als wichtigste Auslöser des Zervixkarzinoms gelten. Allerdings wirkt die Impfung nicht gegen alle Typen dieser Virusgruppe, deshalb ist eine Infektion mit einem anderen Typ nicht auszuschließen.
Wichtiger Hinweis
Wer Beschwerden (Ausfluss aus der Scheide, Blutungen oder Schmierblutungen außerhalb der Menstruation oder Schmerzen im Unterleib, zum Beispiel beim Geschlechtsverkehr) hat, sollte nicht bis zum nächsten Früherkennungstermin warten, sondern gleich den Frauenarzt aufsuchen und die Symptome abklären lassen.